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Kfz Steuer für Nutzfahrzeuge bis 3,5t mit Beispielen

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Laut Angaben des Finanzministeriums, nahm der deutsche Staat im Jahr 2016 fast 9 Milliarden Euro in Form von Kfz-Steuern ein. In Relation zu den gesamten Staatseinnahmen der BRD macht das vom Ganzen 12,7% aus. In Deutschland sind circa 47 Mio Pkw zugelassen.

Einen erheblichen Anteil an den 9 Milliarden Euro haben aber auch die circa 2,5 Mio Lkw und 2 Mio Zugmaschinen.

Man mag über die Besteuerung von Autos, Pkw, Lkw, Wohnmobile denken was man will. Es ist unerlässlich, dass die Fahrzeuge besteuert werden, da es den Staat viel Geld kostet eine entsprechende Infrastruktur in Form von Straßen und Brücken zur Verfügung stellen. Auch das ist nicht billig.

Steuern für ein Fahrzeug werden hierzulande dann fällig, wenn die Pkw oder Lkw hier angemeldet sind. Findige Logistikunternehmen haben versucht diesen Umstand auszunutzen und ihre Lkw-Flotten im EU-Ausland angemeldet. Ähnliche Versuche haben auch Privatpersonen unternommen, indem sie sich per Briefkasten-Adresse einen Zweitwohnsitz anderswo in der EU zugelegt haben. All das nur, um der Kfz-Steuer zu entgehen, die von Land zu Land unterschiedlich hoch ist. Dieser Plan kann funktionieren, aber nur wenn das Fahrzeug sich nicht überwiegend auf deutschem Boden befindet. Wäre dass der Fall, müsste der Besitzer den Lkw oder das Auto wieder hier anmelden und die hiesige KfZ-Steuer für das Fahrzeug entrichten. Es gibt also lukrativere Wege, um Geld zu sparen.

 

Welche Kategorien gibt es für Nutzfahrzeuge

LKW, Busse, Zugmaschinen zählen zu den Nutzfahrzeugen. Haben sie ein zulässiges Gesamtgewicht von weniger als 3,5 t, dann ist die Steuer für das Fahrzeug unabhängig von der Emissionsklasse und wird nur aus dessen Gewicht berechnet. Liegt das Gesamtgewicht über den 3,5 t, dann wird die Steuer aus einer Kombination von zulässigem Gesamtgewicht und der Emissionsklasse ermittelt. Damit möchte der Staat sicherstellen, dass der CO2-Ausstoß in Zukunft immer teurer wird. Insbesondere seit den Diesel-Skandalen ist es sehr wahrscheinlich, dass Modelle mit hohen CO2-Emissionen immer härter besteuert werden.

 

Ermittlung der Steuerlast am Beispiel des Kawasaki Mule

Der Mule ist ein Nutzfahrzeug von Kawasaki. Es wurde berühmt, weil er klein und leicht, aber zugleich in der Leistung stark ist. Er gilt als optimaler Transporter mit herausragender Geländefähigkeit. Sein geringes Gewicht ermöglicht es ihm in unwegsamen Gebiet gut voranzukommen, ohne dabei nennenswerten Flurschaden anzurichten.

Eines der ersten Modelle war der Kawasaki Mule 600. Er war seit je her einer der Lieblinge in Baumschulen und bei Landwirten. Etwas moderner ist die Serie, aus welcher der Kawasaki Mule 3010 entstammt. Anhand dieses Fahrzeugtpys führen wir die Berechnung der Kfz-Steuer durch:

Das einfachste Modell vom 3010 hat ein Gewicht von 683 kg. Die Berechnung erfolgt anhand der unten gezeigten Daten.

Gesamtgewicht Steuer-Satz je angefangene 200 kg
Fahrzeuge bis 2.000 kg 11,25 €
Fahrzeuge von 2.000 kg bis 3.000 kg 12,02 €
Fahrzeuge von 3.000 kg bis 3.500 kg 12,78 €

 

Auf dieser Kalkulation basieren übrigens auch die Online Kfz-Steuer Berechnungstools.

Mit seinen 683 kg fällt der Mule von Kawasaki in die Kategorie der Fahrzeuge bis 2.000 kg. Somit liegt der Preis für jede angefangene 200 kg bei 11,25 €. Siehe obige Tabelle.

Hier ergibt das 3×200 kg für die ersten 600 kg und dann noch 1×200 kg für die restlichen 83 kg. Das macht genau 4 angefangene 200 kg. Das heißt zudem, man bezahlt in diesem Fall genauso viel, wie für ein Kraftfahrzeug mit 800 kg. In Summe sind das 45 €.

So viel muss also der Halter eines kleinen Kawasaki Mule als jährliche Kfz-Steuer für den Unterhalt entrichten. Hinzu kommt dann noch die Kfz-Versicherung, die vom Anbieter abhängig ist. So ergeben sich die Fixkosten – ohne Wartungsaufwand.

Für das, was solche Fahrzeuge wie der Kawasaki Mule leisten können, ist die Besteuerung relativ human gehalten.

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