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Immobilienwert ermitteln – was das für die Steuer heißt

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Den Immobilienwert zu ermitteln ist ein Vorgang, der meistens dann notwendig wird, wenn eine Immobilie den Besitzer wechseln soll. Folgende Szenarien sind die häufigsten:

Kauf oder Verkauf einer Immobilie:

Jemand möchte ein Haus oder eine Wohnung kaufen oder verkaufen. Die Immobilienbewertung ist wichtig, um nicht zu viel zu bezahlen oder um nicht zu billig zu verkaufen. Daher ist es hilfreich den Immobilienwert ermitteln zu können.

Erbschafts-Angelegenheiten:

Eine Erbengemeinschaft hat ein Haus geerbt und möchte das Vermögen gerecht verteilen. Dafür eine Wertermittlung die Basis. Möglich ist aber auch der Versuch damit die Erbschaftssteuer zu senken und das Objekt möglichst niedrig bewerten zu lassen. Je geringer das Ergebnis der Wertermittlung, umso niedriger würde die Steuerlast ausfallen.

 

Beleihung und Hypotheken:

Ein Eigentümer benötigt einen Kredit von der Bank. Als Sicherheit dafür verlangt diese den Zugriff auf ein Haus oder ein Grundstück. Hierfür ermittelt der Kreditgeber den Verkehrswert. Das ist der Preis, der bei aktueller Marktlage für ein Objekt erzielen lässt. Erste Orientierung dafür sind die Verkaufspreise für ähnliche Immobilien und vergleichbarer Objekte. Ist der Wert möglichst hoch, dann ist der Kreditrahmen umso höher.

 

Versteigerungen:

Dieses Verfahren kommt dann zum Einsatz, wenn ein Eigentümer Insolvenz angemeldet hat. In dem Fall wird auf einer öffentlichen Auktion versucht den besten Preis zu erzielen. Der finale Wert geht dann in die Insolvenzmasse ein. Aus dieser können sich die Schuldner bedienen.

 

Entschädigungen und Enteignungen:

Gelegentlich muss der Staat Enteignungen durchführen, wenn das Allgemeinwohl es erfordert. So manches Dorf musste früher schon einer Kohle-Mine oder ähnlichem weichen. In dieser Situation schreibt die Verfassung vor, dass ein angemessener Wert als Entschädigung zu zahlen ist. Auch hier wird eine Immobilienbewertung von Gutachtern durchgeführt. Der Betrag entspricht im Idealfall dem aktuellen Verkehrswert. Wobei über dessen Höhe natürlich vor Gericht noch gestritten werden kann.

 

Vermögensauseinandersetzungen:

Kommen beispielsweise vor, wenn sich ein Ehepaar trennt und sich nicht darüber einigen kann, was mit dem gemeinsamen Haus oder Grundstück passieren soll. Dann wird häufig ein Wert für das Objekt ermittelt. Dieser ist von einem Besitzer an den anderen als Entschädigung zu zahlen. Führt die Immobilienbewertung nicht zu einer passenden Lösung, dann besteht die Möglichkeit eine Teilungsversteigerung in die Wege zu leiten.

 

Versicherungsabschlüsse:

Prämien für Immobilien-Versicherungen berechnen sich üblicherweise auf Basis des aktuellen Immobilienwerts. Die Versicherer führen entweder eine eigene Immobilienbewertung durch, oder orientieren sich dabei am Wert von ähnlichen Objekten. Dafür gibt es entsprechende Datenbanken.

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