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Wann muss ich als DJ Steuern zahlen? – Kiel / Hamburg

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Der Job als DJ für Partys bzw. mobiler DJ für Hochzeiten, Events, Geburtstage und Firmen-Events ist derzeit sehr beliebt, um sich neben der Arbeit eine zusätzliche Existenz aufzubauen.

Waren früher teure technische Geräte notwendig, um als Discjockey tätig sein zu können, ermöglicht es die Technik von heute mit einfachsten Mitteln eine Veranstaltung mit der optimalen Musik zu versorgen und die Stimmung bei den Gästen so richtig zum Kochen zu bringen. Es ist also ein Job, der mit absolut minimalen Investment-Risiken einhergeht.

Uns erreichte dazu eine Anfrage von einer jungen Frau aus der Region Hamburg und Kiel (Schleswig-Holstein). Sie möchte dort als mobiler DJ arbeiten und beschäftigt sich mit der Frage, welche steuerlichen Aspekte sie berücksichtigen sollte, wenn sie in ihrem Job von Feier zu Feier zieht. Vor allem interessiert sie die Frage, ob es einen Unterschied macht, in welcher Region sie ihr Gewerbe anmeldet. Kiel liegt in Schleswig-Holstein, in der Nähe liegt das Bundesland Hamburg. Spielt das eine Rolle?

Diese Fragen beantworten wir im Beitrag.

Der Job als DJ für Events und Partys – worauf achten bei der Steuer?

 Gewerbesteuer bei einer Tätigkeit als DJ

Wer als DJ tätig sein möchte, der muss grundsätzlich ein Gewerbe anmelden. Es macht jedoch einen Unterschied, ob Sie als DJ für Hochzeiten, Geburtstage, private Feiern und sonstige Veranstaltungen tätig sind. Dort ändert sich mit jedem Auftrag der Arbeitgeber. Möchten Sie jedoch für eine Diskothek arbeiten, wo circa einmal pro Woche eine Schlager-Feier oder Gothic-Party oder was auch immer für eine Veranstaltung stattfindet, dann könnten Sie es mit einer Anstellung per 450€ Job probieren.

Wichtig ist: wenn Sie als Discjockey für viele wechselnde Auftraggeber tätig sind, dann muss es ein Gewerbe sein. Diese bringt eine Pflicht-Mitgliedschaft in der IHK mit sich. Zudem könnte die Gewerbesteuer fällig werden. Bis zu einem Umsatz von 24.500 EUR pro Jahr gibt es einen Freibetrag. Wenn Sie Ihren DJ Job also in geringem Umfang betreiben und nur gelegentlich auf Hochzeiten, Geburtstag-Partys oder privaten Events tätig sind, dann stehen die Chancen sehr gut, dass sie unterhalb dieser Grenze bleiben.

DJ Hamburg / DJ Kiel – gibt es steuerliche Unterschiede? Rein steuerrechtlich ist die Standortfrage innerhalb Deutschlands nicht klar zu beantworten. Jede selbständige Stadt in Schleswig-Holstein kann einen eigenen Hebesatz festlegen. Die Landeshauptstadt Kiel hat zum Beispiel 430%. Direkt neben Kiel liegt Melsdorf, dort liegt er bei nur 310%. In Hamburg wiederum liegt er bei 470%. Herr oder Frau „DJ Kiel“ hätte einen kleinen Vorteil aufgrund der Anmeldung in Schleswig-Holstein. Wobei man das nicht verallgemeinern kann, denn die Hebesätze liegen auch in Schleswig-Holstein zwischen 270-430%.

Wer ein wenig örtliche Flexibilität mit sich bringt der kann durch eine gezielte Standort-Wahl seinen Gewerbesteuer Hebesatz beeinflussen.

Einkommenssteuer für die Tätigkeit als DJ / Dj – Kiel

Das deutsche Steuerrecht ist darauf angelegt Vermögensmehrungen zu besteuern. Das heißt, Sie können von Ihrem Umsatz alle Kosten abziehen, die dafür notwendig waren, um einen Auftrag durchführen zu können. Dazu gehören zum Beispiel: Fahrtkosten –  wenn Sie zum Beispiel in und um Kiel herum zu verschiedenen Locations fahren müssen. Dann können Sie diese Kosten ansetzen. Ebenso auch Ausgaben für technische Ausrüstung, Telefonkosten, die Kosten für Ihre Internetseite usw. Einfach alles, was sich eindeutig dem Gewerbe zurechnen lässt.

Die Differenz zwischen Umsatz und Kosten bildet den Gewinn. Nach Abzug der Gewerbsteuer bildet der restliche Betrag die Grundlage für die Einkommenssteuer. Sie steigt in Deutschland progressiv. Je mehr es ist, umso höher steigen die prozentualen Abzüge.

Weitere Kosten

Neben den Steuern spielt auch das Thema GEMA eine Rolle. Wer auf einer Feier, einem öffentlichen Event, einer privaten Hochzeit gewerblich die Musik von Bands dazu nutzt, um die Gäste damit zu unterhalten, der muss dafür bezahlen. Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft und sammelt für sämtliche Mitglieder die Gebühren ein. Immer wenn deren Musik im Radio, im Fernsehen, in einem Film gespielt wird, dann gibt es dafür bestimmte Sätze. Auch Sie als DJ werden diese bezahlen müssen. Das gilt auch dann, wenn Sie nur auf einer kleinen Hochzeit die Musik auflegen. Selbst wenn es nur wenige Gäste sind – die Gebühren sind nicht davon abhängig.

Haftungsausschluss

Das ist keine Steuerberatung oder sonstige Beratung. Wir äußern nur unsere subjektive Meinung zum Thema.

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