In letzter Zeit haben Empfänger von Paketen möglicherweise Veränderungen bemerkt, wenn der Auslieferungsfahrer klingelt und mit seinem Lieferwagen vor der Tür steht. Viele Firmen haben diese Jobs in den letzten Monaten immer mehr an kleine Subunternehmer ausgelagert. Das erkennen Sie daran, dass der Auslieferungsfahrer nicht mehr eine bestimmte Uniform anhat und auch der Lieferwagen ist nicht immer mit einem Logo versehen. Das Outsourcing boomt also.
Der Job als selbständiger Fahrer im Bereich Paketdienst oder als LKW-Fahrer, der die Bestellungen der Kunden ins Haus bringt, gilt nicht gerade als finanziell attraktiv. Große Konzerne als Auftraggeber zu haben bedeutet immer einen hohen Preisdruck zu spüren.
Dennoch entscheiden sich immer wieder Menschen dazu den Job als selbständiger Auslieferungsfahrer zu übernehmen. Manche machen das nur nebenbei in Teilzeit oder als Aushilfe, um sich als Nebenjob etwas dazuzuverdienen. Andere sind in Vollzeit als Fahrer tätig. Denn die Einstiegshürde ist sehr gering. Ein alter Lieferwagen, ein Führerschein und schon kann die Selbständigkeit losgehen. Wie auch immer jemand den Job betreibt, es stellt sich die Frage, mit welchen Steuern man es zu tun haben wird.
Wenn Sie mit dem Gedanken spielen als unabhängiger Auslieferungsfahrer tätig zu werden, dann zeigen wir Ihnen einige Dinge, auf die Sie unbedingt achten sollten.
Der Job als selbständiger Auslieferungsfahrer: Gewerbe oder Freiberuf?
Grundsätzlich kennt das deutsche Steuerrecht nur ganz wenige Ausnahmen, bei denen Sie in der Kategorie Freiberuf arbeiten können. Sie sind im §18 Einkommensteuergesetz definiert. Es handelt sich traditionell um wissenschaftliche, erzieherische, medizinisch ausgerichtete Tätigkeiten. Ein Job als Auslieferungsfahrer gehört demzufolge nicht dazu.
Wer als selbständiger Auslieferungsfahrer, Kraftfahrer oder auf sonstigem Wege als Fahrer arbeiten möchte, der muss ein Gewerbe melden. Mit der Anmeldung geht einher, dass ab Überschreitung bestimmter Freibeträge die Pflicht besteht Umsatzsteuer und Gewerbesteuer zu bezahlen. Bei Freiberuflern würde lediglich die Gewerbesteuer entfallen.
Natürlich fällt auf die Gewinne, die Sie erzielen, die Einkommenssteuer an. Sie können aber sämtliche anrechenbaren Werbungskosten vom Umsatz abziehen.
Im Gegensatz zu einem Job in Festanstellung, also als fester Mitarbeiter, müssen Sie sich als Selbständiger von ihren Einnahmen selbst versichern. Krankenversicherung und Rentenkasse werden dabei aus der eigenen Tasche gezahlt.
Wichtig ist es darauf zu achten, dass keine Scheinselbständigkeit besteht. Wer quasi in Vollzeit als Fahrer für das immer gleiche Logistik-Unternehmen arbeitet und sonst keinerlei andere Kunden hat, der könnte Probleme bekommen, bzw. der Arbeitgeber. Es drohen kräftige Nachzahlungen bei der Sozialversicherung und Strafen. Doch wie kommt man an Aufträge von verschiedenen Anbietern?
Auslieferungsfahrer – wie an Jobs und Aufträge kommen?
Wenn Sie den Beruf als Fahrer auf selbständiger Basis betreiben und nicht als Scheinselbständiger gelten möchten, dann ist es wichtig darauf zu achten, dass Sie mehr als einen oder zwei Auftraggeber vorweisen können. Ist dies nicht möglich, ist es vielleicht besser sich per Minijob anstellen zu lassen. Ansonsten benötigen Sie Aufträge von mehreren Firmen.
Eine Möglichkeit, um an neue Aufträge zu gelangen ist, sich Stellenangebote als Kurierfahrer oder Servicefahrer usw. in den Jobbörsen im Internet anzusehen. Anzeigen für Jobs als Auslieferungsfahrer gibt es momentan mehr als genug. Am einfachsten ist es die Stellenangebote auf lokaler Ebene zu prüfen. Darin werden häufig Berufskraftfahrer oder Auslieferungsfahrer gesucht, die regional tätig sind. Wenn Sie auf eine solche Stellenanzeige antworten, dann besteht durchaus die Chance einen Auftrag als Selbständiger zu erhalten. Denn dem Arbeitgeber ist es normalerweise egal, wer die Aufgabe ausführt. Hauptsache die Arbeit wird erledigt. Abgerechnet wird dann nicht per Lohnzahlung, sondern per Rechnung, die Sie ausstellen.
Auf diesem Wege sichern Sie sich also nicht nur einen höheren Umsatz, sondern erhalten sich auch den Status als Selbständiger.