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Welche Steuern entstehen bei Jagdhunderassen?

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Der beste Freund eines Jägers ist sein Hund, genauer gesagt sein Jagdhund. Seit vielen Jahrhunderten werden Hunde dazu eingesetzt, um bei der Jagd auf das Wild behilflich zu sein. Jede Hunde-Rasse hat bestimmte Fähigkeiten, die sie von anderen Rassen abhebt. Manche dieser Eigenschaften haben sich für die Jagd als besonders nützlich erwiesen. Hier einiger Beispiele:

Stöberhunde zum Beispiel werden eingesetzt, um Wild im Dickicht zu erschnüffeln. Anschließend treiben sie es unter lautem Gebell in Richtung Jäger.

Vorstehhunde dagegen bleiben stehen nehmen eine charakteristische Position ein, wenn sie auf Wild gestoßen sind. Anhand dieser erkennt der Jäger sofort, dass der Hund etwas gefunden hat.

Schweißhunde, auch Bracke genannt, sind besonders gut darin verletztes Schalen-Wild ausfindig zu machen.

Je nach Einsatzgebiet während der Jagd, sind die verschiedenen Spezial-Fähigkeiten einer jeden Rasse hilfreich.

Sehr bekannte Hunde-Rassen, die sich besonders gut als Jagdhunde eignen sind zum Beispiel:

  • Golden Retriever
  • Magyar Vizsla (Vorstehhund aus Ungarn)
  • Deutsch Drahthaar / Deutsch Kurzhaar / Deutsch Langhaar (Vorstehhund)
  • Großer Münsterländer (Vorstehhund)
  • Deutscher Wachtelhund (Stöberhund)
  • u.v.m.

Aufgrund ihrer besonderen Talente bezeichnet man diese Rassen explizit als Jagdhunderassen.

Die Menschheit hat mit Hilfe von Zucht daran gearbeitet die Fähigkeiten dieser Jagdhunde immer weiter zu entwickeln. Aus diesem Grund hat sich auch ein lukratives Geschäft auf diesem Gebiet entwickelt. Ein richtig guter Jagdhund mit einem Spitzen-Stammbaum kann mehrere Tausend Euro kosten.

Und damit stellt sich die Frage, welche steuerlichen Aspekte damit einhergehen, wenn jemand mit dem Verkauf von Jagdhunden ein Geschäft betreibt?

Jagdhunderassen züchten – welche Steuern und Gebühren fallen an?

Wer privat einen Hund besitzt und aller paar Jahre dessen Nachwuchs verkauft, der braucht sich bezüglich Gewerbe keine Gedanken zu machen. Wer jedoch ein nachhaltiges Geschäft damit betreibt, der erfüllt die Kriterien für ein Gewerbe. Mit der Anmeldung eines Gewerbes fallen normalerweise Gewerbesteuern an. Es gibt dabei jedoch einen Freibetrag von 24.500 EUR auf den Gewerbeertrag.

Überschreitet der erzielte Umsatz einen Betrag von 17.500 EUR nicht, dann kann der Züchter darüber entscheiden, ob Umsatzsteuer abgeführt wird oder nicht. Als Kleinunternehmer weist man auf den Rechnungen keine Umsatzsteuer aus. Dafür kann man jedoch auch keine abziehen von den Einkäufen, die geschäftlich getätigt werden.

Erzielt jemand mit dem Verkauf von Hunden einen Gewinn, dann unterliegt dieser möglicherweise der Einkommenssteuer. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Gewerbe handelt, oder um eine einmalige Angelegenheit. Gewinne ohne Gewerbetätigkeit sind vor allem dann zu versteuern, wenn die Objekte weniger als ein Jahr gehalten werden. Dann spricht man von einem privaten Veräußerungsgeschäft. Vom Umsatz dürfen jedoch die Kosten abgezogen werden, die eindeutig notwendig waren, um den Profit zu erzielen. Diese sogenannten Werbungskosten reduzieren damit die Steuerlast. Übrig bleibt der Ertrag, bzw. der Gewinn. Diese Summe bildet die Basis für die Berechnung der Einkommenssteuer. Hobbyzüchter erzielen jedoch meist keine großen Gewinne. Daher spielt dieser Aspekt keine große Rolle. Bei Zucht im großen Stil ist es jedoch ist es durchaus möglich.

Eine Besonderheit bei Hunden ist, dass für ihre Haltung eine Hundesteuer anfallen kann. Es handelt sich jedoch um eine Steuerart, die von den Gemeinden erhoben werden darf. Darf heißt bekanntermaßen nicht muss. Jede Gemeinde entscheidet für sich, wie hoch die Gebühren für die Hundehaltung sind. In manchen Kommunen ist man jedoch der Ansicht, dass Hunde, die bei der Jagd zum Einsatz kommen, etwas Nützliches für Natur und Gesellschaft tun. Aus diesem Grund gibt es für sie in manchen Gegenden eine Befreiung von der Hundesteuer.

Haftungssausschluss

Alle Angaben ohne Gewähr. Das ist keine Steuerberatung oder sonstige Beratung. Wir geben nur unsere individuellen Ansichten zum Thema wieder.

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